Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH

Deutsch | English

Steuernews für Mandanten

Eigentumsgarantie in Deutschland schützen

Reihenhäuser

Vergesellschaftung

Das Berliner Abgeordnetenhaus sorgte vor rund einem Vierteljahr mit einem Vergesellschaftungsrahmengesetz für Furore. Rechtsgrundlage für den umstrittenen Aktionsvorstoß ist der Artikel 15 Grundgesetz. Darin heißt es, dass „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden“ können. 

Zeichen für Investitionssicherheit

Das umstrittene Berliner Gesetz sieht die Überführung von bis zu 220.000 Wohnungen in Gemeineigentum vor. Die Bundesregierung kontert nun mit einer bundesrechtlichen Rahmenregelung zum Schutz von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde in der Sonderbauministerkonferenz im Juni 2026 gefasst.

Stand: 28. Juli 2026

Bild: ah_fotobox - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe August 2026

Arbeitgeberleistungen zur Fußball-WM

Arbeitgeberleistungen zur Fußball-WM

Zuwendungen an Mitarbeiter während der Fußball-WM richtig buchen

Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Renovierungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Aufgabe der Vermietungsabsicht bei Veräußerung

Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte

Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte

Wichtige Änderungen zum 1. Juli 2026

Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen

Steuerfallen bei teilentgeltlichen Übertragungen

BFH setzt Maßstab für Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil bei gemischten Schenkungen

Tipp: Sonderausgaben für Berufsausbildung

Tipp: Sonderausgaben für Berufsausbildung

Sonderausgabenabzug für Ausbildungs- und Studienkosten

International: Besteuerung ausländischer Beteiligungsprämien

International: Besteuerung ausländischer Beteiligungsprämien

Anhängiges BFH-Verfahren zum Begriff „Einkunftsteile“ i. S. der Rückfallklausel § 50d EStG

Versagung des Ausgabenabzugs in Zweifelsfällen

Versagung des Ausgabenabzugs in Zweifelsfällen

Wenn der Betriebsprüfer auf § 160 Abgabenordnung zurückgreift

Eigentumsgarantie in Deutschland schützen

Eigentumsgarantie in Deutschland schützen

Bundesregierung setzt Vergesellschaftungsbestreben von Wohnungen Grenzen

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Prinzregentenstraße 20 80538 München Deutschland work +498926010500 fax +49892601050100 http:/www.meissner-meissner.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369