Elektronische Führung ergänzender Entgeltunterlagen
Befreiungsmöglichkeit der Arbeitgeber endet zum Jahresende 2026
Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gilt, wer im vorangegangenen Kalenderjahr einen Gesamtumsatz von nicht mehr als € 25.000,00 erzielt hat und im laufenden Jahr € 100.000,00 nicht überschreitet. Solche Unternehmen müssen grundsätzlich keine Umsatzsteuererklärungen mehr abgeben.
Ausnahmen
Es gibt allerdings drei Ausnahmen:
Stand: 27. September 2026
Befreiungsmöglichkeit der Arbeitgeber endet zum Jahresende 2026
Neue Außenprüfungsordnung ersetzt Betriebsprüfungsordnung 2000
Neuregelungen für Berufsträger
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Erweiterung des automatischen Informationsaustausches auf Kryptoanlagen
Wichtige Ausnahmen von der allgemeinen Abgabebefreiung
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