Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH

Deutsch | English

Steuernews für Mandanten

Berichtsentlastungsgesetz

Bürokratieabbau Aufschrift

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Das vom Koalitionsausschuss der Bundesregierung noch vor der Sommerpause vorgestellte „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ enthält neben Steueränderungen auch Vorschläge für einen effizienten Bürokratieabbau. Unter anderem will die Bundesregierung ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden, wie es in dem 12-seitigen Koalitionspapier heißt. Mit dem Gesetz sollen gesetzliche Berichtspflichten gegenüber staatlichen Stellen pauschal aufgehoben werden. Es sollen nur noch solche bestehen bleiben, deren „besondere Erforderlichkeit seitens des jeweiligen Ministeriums explizit begründet wird (Beweislastumkehr)“. Mit einer generellen „Berichtspflichten-Bremse“ sollen neue Berichtspflichten in künftigen Gesetzgebungsverfahren verhindert werden.

Betriebsbeauftragte

Die Bundesregierung will ferner auf die Bestellung betrieblicher Beauftragter verzichten. Dies gilt, sofern deren Bestellung nicht auf EU-Vorgaben beruht. Stattdessen wird die Einhaltung der Vorgaben stärker in die Verantwortung der Unternehmen gelegt.

Genehmigungsfiktion

Spätestens zu Beginn des übernächsten Jahres 2028 soll im Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes eine allgemeine Genehmigungsfiktion als Regelfall etabliert werden. Diese besagt, dass Anträge vier Monate nach dem Eingang der vollständigen Antragsunterlagen automatisch als genehmigt gelten, sofern die Behörde keinen besonderen Prüfbedarf anmeldet.

Stand: 26. August 2026

Bild: Frank H. - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe September 2026

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Bundesregierung verspricht Steuerentlastungen durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie Steuerpauschalen

Beitragsstabilisierung in der GKV

Beitragsstabilisierung in der GKV

Bundesrat billigt Beitragsstabilisierungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Weitere Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Neue Kassenpflicht ab 2028

Neue Kassenpflicht ab 2028

Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als € 100.000,00 ab 2028

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Unternehmen schütten auch steuerfreie Dividenden aus

International: Automatischer Informationsaustausch

International: Automatischer Informationsaustausch

118 Staaten übermitteln 2026 Kontodaten

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

BFH hält Aufwendungen für Privat-Pkw als unangemessen, wenn bei Nutzung des Dienstwagens keine Aufwendungen entstanden wären

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz nach Bewertungsrecht in Höhe von 5,5 Prozent verfassungsgemäß

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Prinzregentenstraße 20 80538 München Deutschland work +498926010500 fax +49892601050100 http:/www.meissner-meissner.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369