Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH

Deutsch | English

Steuernews für Mandanten

Neue Kassenpflicht ab 2028

Paragraph Symbol

Neue Gesetzesinitiative

Mit dem „Gesetz zur Einführung einer Kassenpflicht, zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und zur weiteren Digitalisierung des Steuerrechts“, welches vor Kurzem in der ersten Entwurfsfassung bekannt gegeben wurde, kommt das Bundesfinanzministerium einer Forderung aus dem Koalitionsvertrag betreffend die Bekämpfung von Steuerhinterziehung nach. Dabei zielt der Gesetzgeber besonders auf die offenen Ladenkassen ab. Gemäß dem Gesetzentwurf besteht gerade in bargeldintensiven Branchen „durch den Einsatz von offenen Ladenkassen die vereinfachte und schwerer aufzuklärende sowie nachzuweisende Möglichkeit, dass Umsätze nicht in voller Höhe erklärt werden“.

Kassenpflicht

Nach dem Gesetzentwurf sollen Steuerpflichtige, die einen land- und forstwirtschaftlichen oder einen gewerblichen Betrieb unterhalten oder freiberuflich tätig sind, nach § 146b Abgabenordnung (AO) verpflichtet werden, ab einem Gesamtumsatz von € 100.000,00 im Kalenderjahr ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu führen. Die elektronische Kasse ist zudem durch eine vom BSI zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Der maßgebliche Gesamtumsatz ist nach Maßgabe der für Kleinunternehmer geltenden Vorschriften zu ermitteln (§ 19 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz - UStG).

Bonpflicht

Die allgemein kritisierte Bonpflicht soll ab 2028 in eine Belegbereitstellungspflicht umgewandelt werden. Hinsichtlich der Art und Weise der Bereitstellungspflicht besteht Technologieoffenheit. Im Gesetzentwurf finden sich keine technischen Vorgaben, wie der Beleg zur Entgegennahme bereitgestellt oder übermittelt werden muss. Möglich sind u. a. eine Bildschirmanzeige (z. B. in Form eines QR-Codes), eine Übermittlung per Download-Link, per Near-Field-Communication (NFC), per E-Mail oder direkt in ein Kundenkonto.

Neue Steuerstrafrechtstatbestände

Nach dem Gesetzentwurf soll der Einsatz, das Bewerben und Inverkehrbringen von Manipulationssoftware für elektronische Kassen als neuer Steuerstraftatbestand mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO-E, § 374a AO-E). Besondere Beachtung verdient auch der geplante neue § 375 AO-E. Dieser erlaubt es künftig Gerichten, bei Steuerhinterziehung oder dem Einsatz, Bewerben und Inverkehrbringen von Manipulationsprogrammen zusätzlich ein Fahrverbot von einem Monat bis zu einem Jahr zu verhängen.

Stand: 26. August 2026

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe September 2026

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Programm für Aufschwung und Beschäftigung

Bundesregierung verspricht Steuerentlastungen durch höhere Grund- und Kinderfreibeträge sowie Steuerpauschalen

Beitragsstabilisierung in der GKV

Beitragsstabilisierung in der GKV

Bundesrat billigt Beitragsstabilisierungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Berichtsentlastungsgesetz

Weitere Schritte in Richtung Bürokratieabbau

Neue Kassenpflicht ab 2028

Neue Kassenpflicht ab 2028

Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als € 100.000,00 ab 2028

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Tipp: Steuerfreie Dividenden

Unternehmen schütten auch steuerfreie Dividenden aus

International: Automatischer Informationsaustausch

International: Automatischer Informationsaustausch

118 Staaten übermitteln 2026 Kontodaten

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

Betriebliche Nutzung eines Privat-Pkw

BFH hält Aufwendungen für Privat-Pkw als unangemessen, wenn bei Nutzung des Dienstwagens keine Aufwendungen entstanden wären

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz von 5,5 % verfassungsgemäß

Zinssatz nach Bewertungsrecht in Höhe von 5,5 Prozent verfassungsgemäß

Kanzleimarketing
zum Seitenanfang
Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH work Prinzregentenstraße 20 80538 München Deutschland work +498926010500 fax +49892601050100 http:/www.meissner-meissner.de/
Atikon work Kornstraße 15 4060 Leonding Österreich work +43732611266 fax +4373261126620 http://www.atikon.com/ 48.260229 14.257369