Meißner & Meißner Steuerberatungsgesellschaft mbH

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Steuernews für Mandanten

Sachbezugswerte 2026

Frühstücksbuffet

Sozialversicherungsentgeltverordnung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales/BMAS hat die Sachbezugswerte für 2026 festgelegt. Der monatliche Sachbezugswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten beträgt ab 1.1.2026 € 345,00. Daraus folgend sind für ein Frühstück kalendertäglich € 2,37 (monatlich: € 71,00) und für ein Mittag- oder Abendessen kalendertäglich € 4,57 (monatlich: € 137,00) anzusetzen (kalendertäglicher Gesamtwert für Verpflegung = € 11,51).

Unterkunft

Für freie oder verbilligte Unterkunft an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beträgt der Sachbezugswert ab dem 1.1.2026 € 285,00/Monat (= kalendertäglich € 9,50). Die vorgenannten Sachbezugswerte gelten für volljährige Arbeitnehmer und Familienangehörige, Jugendliche und Auszubildende und unterliegen sowohl der Steuer als auch der Beitragspflicht in der Sozialversicherung. Abweichende Beträge gibt es für Familienangehörige vor Vollendung des 7., 14. oder 18. Lebensjahres.

Stand: 25. November 2025

Bild: juefraphoto - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Dezember 2025

Steuertarif 2026

Steuertarif 2026

Höhere Grundfreibeträge im nächsten Jahr sowie Anpassung der Steuerprogression

Eckpunkte der geplanten Aktivrente

Eckpunkte der geplanten Aktivrente

Gesetzentwurf für eine Aktivrente

Forderungsverjährung 2025

Forderungsverjährung 2025

Welche Forderungen zum Jahreswechsel verjähren

Aufbewahrungsfristen 2025/2026

Aufbewahrungsfristen 2025/2026

Welche Belege und sonstigen Unterlagen zum 31.12.2025 vernichtet werden können

Weihnachtsfeier steueroptimal planen

Weihnachtsfeier steueroptimal planen

Finanzamt feiert mit: Was bei betrieblichen Weihnachtsfeiern zu beachten ist

Auslandserwerbe von Todes wegen

Auslandserwerbe von Todes wegen

Nach ausländischem Erbrecht erforderliche Annahmeerklärung als rückwirkendes Ereignis

Sachbezugswerte 2026

Sachbezugswerte 2026

Welche Sachbezugswerte in 2026 gelten

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Kanzleimarketing
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