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Steuernews für Mandanten

Kurzarbeitergeld 2026

Schreibmaschine mit Aufschrift Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist eine wertvolle Alternative zu Entlassungen und stellt einen wichtigen Pfeiler zur Sicherung der Arbeitsplätze dar. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde während der Corona-Pandemie von ursprünglich 12 Monaten auf 24 Monate verlängert. Diese Ausnahmeregelung galt ursprünglich nur bis Jahresende 2025.

Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung

Mit der im Dezember 2025 verabschiedeten „Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ wurde die maximale Bezugsdauer weiterhin auf 24 Monate festgesetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dadurch Planungssicherheit für die kommenden Monate des Jahres 2026.

Bezugsdauer ab 2027

Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis 31.12.2026 befristet. Nach derzeitiger Rechtslage soll ab 2027 wieder die ursprüngliche Bezugsdauer von 12 Monaten gelten.

Stand: 27. Januar 2026

Bild: kelifamily - stock.adobe.com

Artikel der Ausgabe Februar 2026

Steueränderungsgesetz 2025

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Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen

Kurzarbeitergeld 2026

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Vorlagepflichten bei Betriebsprüfung

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Offenlegung von E-Mails während einer Betriebsprüfung

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Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung

Aktivrente

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Auslandsreisepauschalen 2026

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Neue Streitwertgrenzen 2026

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