Steueränderungsgesetz 2025
Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen
Kurzarbeit ist eine wertvolle Alternative zu Entlassungen und stellt einen wichtigen Pfeiler zur Sicherung der Arbeitsplätze dar. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurde während der Corona-Pandemie von ursprünglich 12 Monaten auf 24 Monate verlängert. Diese Ausnahmeregelung galt ursprünglich nur bis Jahresende 2025.
Mit der im Dezember 2025 verabschiedeten „Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ wurde die maximale Bezugsdauer weiterhin auf 24 Monate festgesetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten dadurch Planungssicherheit für die kommenden Monate des Jahres 2026.
Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis 31.12.2026 befristet. Nach derzeitiger Rechtslage soll ab 2027 wieder die ursprüngliche Bezugsdauer von 12 Monaten gelten.
Stand: 27. Januar 2026
Übersicht über nachträglich eingefügte Gesetzesänderungen
Gesetzgeber verlängert Bezugsdauer abermals auf 24 Monate
Offenlegung von E-Mails während einer Betriebsprüfung
Übermittelte E-Daten ersetzen keine Steuererklärung
Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung im Ausland
Bundesfinanzhof zur Verfassungskonformität des Ertragswertverfahrens
Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf € 10.000,00
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