Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026
Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00
Steuerfahnder waren auch 2024 sehr erfolgreich. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion mit dem Titel „Verfahrensstände der Aufarbeitung zu Panama-, Paradise- und Pandora-Papers“ (Drucks 21/2731) hervorgeht, haben die Finanzbehörden 2024 50.018 Steuerstrafverfahren durchgeführt. Staatsanwaltschaften und Gerichte haben 11.729 Steuerstrafverfahren abgeschlossen. Aus den Strafverfahren flossen 2024 € 2,6 Mrd. an Mehrsteuern in die öffentlichen Kassen.
Laut Monatsbericht November 2025 des Bundesfinanzministeriums waren die bundesweit tätigen 12.359 Prüferinnen und Prüfer nicht minder erfolgreich. Von den 8.832.707 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, sind 140.764 Betriebe geprüft worden. Das Mehrergebnis betrug rund € 10,9 Mrd.
Nach der BMF-Statistik wurden im Jahr 2024 in den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Finanzämter rund 5.900 Bußgeldverfahren abgeschlossen und für die wichtigsten Tatbestände der Steuerordnungswidrigkeiten Bußgelder in einer Gesamthöhe von circa € 14,5 Mio. festgesetzt.
Stand: 21. Dezember 2025
Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00
Elektronische Steuerbescheide als Regel, Papierform als Ausnahme
Beitragsmeldungen für Beschäftigte in alten und neuen Bundesländern ohne Rechtskreiszeichen
Buchführungsfehler vermeiden und auf ordnungsgemäße Buchführungsbelege achten
Geschädigte von Trickbetrügern können Schäden nicht steuerlich geltend machen
BMF veröffentlicht Aufteilungsprozentsätze ab 2026
2024 über 50.000 Strafverfahren und 5.900 Bußgeldverfahren
Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026
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