Mindestlohn, Mini- und Midijobs 2026
Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00
Steuerliche Kapitalwerte für lebenslange Nutzungen und Leistungen sind im Regelfall im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen gegen Nießbrauch zu berechnen. Die Ermittlung erfolgt aus dem jeweiligen Jahreswert, multipliziert mit einem bestimmten Kapitalwertfaktor. Die Kapitalwertfaktoren werden alljährlich neu ermittelt und an die jeweils geltenden Sterbetafeln des Vorjahres angepasst. Für 2026 hat das Bundesfinanzministerium die maßgeblichen Vervielfältiger mit Schreiben vom 21.10.2025 (IV D 4 - S 3104/00002/013/003) bekannt gegeben. Die Daten basieren auf der Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes.
Gegenüber dem Vorjahr ist die durchschnittliche Lebenserwartung bei Männern und Frauen leicht gestiegen (z. B. 60-jährige Männer = 21,58 Jahre gegenüber 21,34 Jahre in 2025 und z. B. 60-jährige Frauen = 25,19 Jahre gegenüber 25,03 Jahre in 2025).
Stand: 21. Dezember 2025
Mindestlohn steigt 2026 auf € 13,90, die Geringfügigkeitsgrenze beträgt € 603,00
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Vervielfältiger für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen ab 2026
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